Junktim

Junktim
Junktim n -s взаимосвя́зь [взаимообусло́вленность] ра́да законопрое́ктов (когда́ для приня́тия и́ли отклоне́ния одного́ тре́буется приня́тие и́ли отклоне́ние всех остальны́х)

Allgemeines Lexikon. 2009.

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  • Junktim — Sn vertragsmäßige Verkoppelung per. Wortschatz fach. (20. Jh.) Entlehnung. Eingeführt in Anlehnung an das Adverb l. iūnctim zusammen (Hypostasierung), zu l. iūnctus, dem PPP. von l. iungere verbinden . Konjunktion. lateinisch l …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • junktim — jùnktim pril. DEFINICIJA zajedno, skupa; spojeno, (po)vezano ETIMOLOGIJA vidi junktura …   Hrvatski jezični portal

  • Junktim — Ein Junktim (von lat. iunctum, „verbunden“) ist ein juristischer Begriff für die Koppelung von Regeln oder Bedingungen, die an sich separat und voneinander unabhängig sind. Junktimierung ist eine juristische Technik bei Verhandlungen über… …   Deutsch Wikipedia

  • Junktim — Jụnk|tim 〈n. 15〉 Verbindung u. Behandlung mehrerer Gesetzesvorlagen, die nur entweder alle angenommen od. alle abgelehnt werden können [<lat. iunctim „vereinigt, verbunden, miteinander“; zu lat. iungere „verbinden“] * * * Jụnk|tim, das; s, s… …   Universal-Lexikon

  • Junktim-Klausel — Ein Junktim (von lat. iunctum „verbunden“) ist ein juristischer Begriff für die Koppelung von Regeln oder Bedingungen, die an sich separat und voneinander unabhängig sind. Junktimierung ist eine juristische Technik bei Verhandlungen über Verträge …   Deutsch Wikipedia

  • Junktim — Jụnk|tim 〈n.; Gen.: s, Pl.: s〉 Verbindung u. Behandlung mehrerer Gesetzesvorlagen, die nur entweder alle angenommen od. alle abgelehnt werden können [Etym.: <lat. iunctim »vereinigt, verbunden, miteinander«; zu iungere »verbinden«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Junktim — Junk|tim das; s, s <aus lat. iunctim »vereinigt« zu iunctus, Part. Perf. von iungere »verbinden, verknüpfen«> wegen innerer Zusammengehörigkeit notwendige Verbindung zwischen zwei Verträgen od. Gesetzesvorlagen …   Das große Fremdwörterbuch

  • Junktim — Jụnk|tim, das; s, s <lateinisch> (Verbindung mehrerer [parlamentarischer] Anträge zur gleichzeitigen Erledigung) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Iunctim — Ein Junktim (von lat. iunctum „verbunden“) ist ein juristischer Begriff für die Koppelung von Regeln oder Bedingungen, die an sich separat und voneinander unabhängig sind. Junktimierung ist eine juristische Technik bei Verhandlungen über Verträge …   Deutsch Wikipedia

  • Junktimklausel — Ein Junktim (von lat. iunctum „verbunden“) ist ein juristischer Begriff für die Koppelung von Regeln oder Bedingungen, die an sich separat und voneinander unabhängig sind. Junktimierung ist eine juristische Technik bei Verhandlungen über Verträge …   Deutsch Wikipedia

  • Juchart — Jụ|chart 〈m. 1; schweiz. f. 20〉 = Juchert * * * 1Jụ|chart, der; s, e (südwestd.), 2Jụ|chart, die; , en (schweiz.), Jụ|char|te, die; , n (schweiz.), Juchert, der; s, e (südwestd.) [mhd. juchart, juchert, ahd. juchart, wohl < lat. iuge …   Universal-Lexikon

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